Kombination der Elektromobilitätsförderungen Umweltbonus und WELMO

Das Vorantreiben von Elektromobilität ist für die Bundesregierung und das Land Berlin eine zentrale Aufgabe. Um mehr Elektromobilität in Deutschland zu ermöglichen, wurden viele Förderangebote auf Bundes- und Landesebene geschaffen. In den Förderbestimmungen der Bundesförderung Umweltprämie und der Berliner Förderung WELMO wurde jeweils die Möglichkeit integriert, beide Förderangebote zu kombinieren und damit doppelt zu profitieren.

Im Zeitraum zwischen dem 08.07.2020 und dem 14.01.2021 war die Kumulierung der Umweltbonus-Prämie mit dem Förderprogramm WELMO vorübergehend nicht möglich. Das Verbot der Kumulierung beruhte auf einer Änderung der Umweltbonus-Richtlinie durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Um die Kumulierung der Umweltbonus-Prämie des BMWi mit WELMO wieder zu ermöglichen, hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi abgeschlossen.

Der Umweltbonus wird dementsprechend bei der Berechnung der Auszahlung des Zuschusses aus dem Förderprogramm WELMO angerechnet. Die zuwendungsfähigen Ausgaben  (Kauf- bzw. Leasingkosten) reduzieren sich dabei um die volle Höhe des Umweltbonus (Bundes- und Herstelleranteil). Sofern in den vereinbarten Leasingkosten der Herstelleranteil bereits verrechnet wurde, wird dies berücksichtigt.

Bitte beachten Sie ferner die folgenden, wichtigen Hinweise:

  1. Eingereichte WELMO-Anträge, die bereits wegen des Kumulierungsverbotes zurückgezogen oder durch die IBT auf Verlangen von Antragstellenden widerrufen wurden, können aus verfahrensrechtlichen Gründen leider nicht wiederaufgegriffen werden. Durch die Antragsrückahme bzw. den Widerrufsbescheid wurde das jeweilige Verwaltungsverfahren abgeschlossen.
  2. Für bereits im Förderprogramm WELMO ausgezahlte Förderungen dürfen im Förderprogramm „Umweltbonus“ der BAFA keine Anträge mehr gestellt werden (siehe Punkt „Doppelförderung“ des Antragsformulars der BAFA). Bitte prüfen Sie daher vor der Veranlassung der Auszahlung für Ihren WELMO-Antrag, ob noch ein BAFA-Antrag gestellt werden soll und nehmen Sie zuerst die Antragstellung für den „Umweltbonus“ vor. Die Höhe der gewährten bzw. zu gewährenden BAFA-Zuschüsse ist dann bei der WELMO-Auszahlung anzugeben.
  3. Eine Rücknahme bereits im Förderprogramm WELMO ausgezahlter Anträge ist nicht möglich.
  4. Zwischen dem 08.07.2020 und 14.01.2021 bei der BAFA eingegangene Anträge besteht das grundsätzliche Kumulierungsverbot fort. Für diese BAFA-Anträge darf kein zusätzlicher WELMO-Antrag gestellt sein. Sofern die Förderung bei der BAFA in Anspruch genommen wurde oder wird, ist der bei WELMO gestellte Antrag, unabhängig vom Zeitpunkt der dortigen Antragstellung, zurückzunehmen.

Wir bitten um Verständnis für diese Rechtslage, die durch die kurzfristige Einführung und anschließende Aufhebung des Kumulierungsverbots seitens des BMWi entstanden ist.

Prozessgrafik Kumulation Elektromobilitätsförderung WELMO und Umweltprämie

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