Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Aktuell ist noch keine Antragstellung möglich. Nach der erfolgreichen Pilotphase in 2023 arbeiten wir derzeit an der Anpassung der Richtlinie zur Fortführung des Programms.

Sobald die Antragstellung wieder möglich ist, informieren wir Sie auf unserer Website.

Am 2. April 2024 ist das elektronische Antragssystem wegen Wartungs- und Implementierungsarbeiten ganztägig nicht erreichbar. Es können keine Anträge gestellt oder bearbeitet werden.

ProNTI – das Förderprogramm Berlins für nichttechnische Projekte

Eine moderne Gesellschaft braucht innovative Lösungen – aber sie braucht auch systemische Veränderungen, kreative Impulse und neue Wege der Problemlösung. In allen Branchen gibt es nichttechnische Ideen, Produkte und Projekte, die mit dem „Programm zur Förderung von nichttechnischen Innovationen (ProNTI)“ des Landes Berlin gefördert werden sollen. Dabei kann es sich um innovative Geschäftsmodelle, kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen oder auch Projekte mit einem hohen Social Impact handeln. Wichtig zu wissen: Technische Elemente sind erlaubt – aber sie sollten nicht der Zweck des Projektes sein.

Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot ProNTI finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).

Start-up-Team, das ein Meeting im Büro plant und kommuniziert. Der Blick ist durch das Glas.

Innovationen breiter denken

Mit ProNTI soll die Innovationskraft der Berliner Wirtschaft über technische und technolo-gieorientierte Entwicklungen hinaus gestärkt werden. Kleinere und mittlere Unternehmen - auch der sozialen Ökonomie - (KMU), sind dazu aufgerufen, Anträge für Projekte zu stellen, innerhalb derer

  • innovative Geschäftsmodelle oder Lösungen, neuartige Dienstleistungen oder Produkte,
  • neue Prozesse und Organisationsweisen oder
  • innovative Marketingkonzepte entwickelt werden.

Dabei richtet sich das Förderprogramm insbesondere an wettbewerbsorientierte Unternehmen.

Mit diesem Programm zur Innovationsförderung von kreativen und nichttechnischen Projekten leistet das Land Berlin einen wichtigen Beitrag zur gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg 2025 (innoBB 2025).

Was sind die Voraussetzungen für die Innovationsförderung?

Die folgenden Voraussetzungen sind die Basis für eine Förderung von kreativen und nichttechnischen Projekten:

  • Das Projekt muss im Land Berlin durchgeführt werden.
  • Die gesicherte Finanzierung des antragstellenden Unternehmens ist anhand geeigneter Unterlagen nachvollziehbar darzustellen und auf Anforderung auch während der Projektlaufzeit nachzuweisen.
  • Die Angemessenheit der Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplanung des Projektes muss in geeigneter Form nachgewiesen werden.
  • Doppelförderung ausgeschlossen: Förderfähige Ausgaben können nicht mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.
  • Die geplanten Projektergebnisse müssen eine plausible Grundlage für die Steigerung der unternehmensbezogenen oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung sein oder einen sozialen Mehrwert generieren.
  • Das Projekt kann ohne Förderung gar nicht oder nur mit Zeitverzögerung und in bedeutend geringerem Umfang realisiert werden.
  • Das Projekt muss im positiven Sinne risikobehaftet und gleichzeitig innovativ sein.
  • Das Unternehmen und/oder dessen Produkte und/oder Dienstleistungen weisen ein konkretes Alleinstellungsmerkmal auf.
  • Für die Antragstellung ist die Angabe einer Registrierungsnummer erforderlich, mit welcher die Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin mit allen Pflichtangaben dokumentiert wird.
  • Die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit eines Projektes und seiner Ergebnisse muss gegeben sein.

Die Projektlaufzeit soll in der Regel 12 Monate nicht überschreiten und kann im Einzelfall bei hinreichender Begründung maximal auf 18 Monate ausgeweitet werden. 

Wer kann die ProNTI-Innovationsförderung beantragen?

Das ProNTI-Förderprogramm richtet sich an innovative KMU und KMU der Sozialen Ökonomie gemäß EU-Definition mit Firmensitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Berlin, deren Geschäftsmodell überwiegend auf die Erzielung von Markteinkommen im Wettbewerb mit anderen Anbietern abzielt.

In welchen Projektphasen werden Antragsstellende bezuschusst?

Sie können sich für die Projektförderung bewerben, wenn Sie sich in einer der drei folgenden Phasen befinden:

  • Projektphase Validation

In dieser Phase wird in einem praxisnahen, quasi experimentellen Kontext untersucht, ob das Projekt praktisch anwendbar ist bzw. ob die kreative, nichttechnische Innovation machbar ist.

  • Projektphase Pioneering

In der zweiten Phase befinden sich Projekte, die beispielsweise anhand von Pioniernutzer:innen und potentiellen Kund:innen testen, wie gut das Produkt anwendbar ist bzw. ob es bereits Marktreife erlangt hat. 

  • Projektphase Kommerzialisierung

In der dritten Phase soll die nichttechnische Innovation in die kommerzielle Umsetzung überführt werden.

Projekte, für die ein Antrag gestellt wird, sollten sich in einer dieser drei Phasen befinden. Nach einem erfolgreichem Projektabschluss soll es möglich sein, für die Weiterentwicklung der Projektergebnisse einen Folgeantrag zu stellen. Projekte, die von vorneherein über zwei aufeinanderfolgende Phasen geplant sind, können auch parallel beantragt werden.

 

Wie hoch sind die Fördermittel für nichttechnische Innovationen?

Es handelt sich bei der ProNTI-Förderung um eine Anteilsfinanzierung. Das bedeutet: Jedes antragstellende Unternehmen muss einen angemessenen Eigenanteil einbringen. Für KMU, die weniger als 5 Jahre bestehen, liegt der maximale Förderbetrag bei 75% der förderfähigen Gesamtausgaben. KMU, die älter als 5 Jahre sind, können hingegen eine Zuwendung von maximal 50% der förderfähigen Gesamtausgaben erhalten.

Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht-rückzahlbarer Zuschuss der folgenden förderfähigen Ausgaben:

  • Personalausgaben (festgelegte Pauschalen)
  • Fremdleistungen (Gutachten, Schulungen/Coaching, Forschungsaufträge, Studien, Marktforschungsleistungen, externe Entwicklungsleistungen)
  • Partizipationsausgaben
  • Sach- und Reiseausgaben

Die Innovationsförderung durch Zuschüsse ist

  • in der Projektphase Validation auf max. 60.000 EUR je Projekt begrenzt,
  • in der Projektphase Pioneering auf max. 120.000 EUR pro Projekt begrenzt,
  • in der Projektphase Kommerzialisierung auf max. 120.000 EUR pro Projekt begrenzt, und
  • bei Projekten, die sich über zwei Phasen erstrecken, auf max. 140.000 EUR pro Projekt begrenzt.

Der jeweilige Höchstbetrag kann im Einzelfall auf Antrag bei Projekten, die übergeordneten Standortinteressen dienen, durch Entscheidung des Zuwendungsgebers überschritten werden.

Wie beantragt man die Projektförderung?

Den ProNTI-Förderantrag reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein. Alle relevanten Informationen können Sie dort eingeben. Zudem erlaubt das System komfortables Dokumentenmanagement. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Förderkriterien und die benötigten Dokumente!

Mehr Informationen zur Beantragung der ProNTI-Förderung finden Sie hier.

Kombinieren Sie ProNTI mit weiteren Förderangeboten

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Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Zuschüsse für den Umstieg auf Elektromobilität

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