Download der Richtlinien
Die Richtlinien des Landes Berlin zum Programm Transfer BONUS stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Seit 01.01.2012 gelten neue Richtlinien, die sich hinsichtlich klarerer Formulierungen und präziseren Bestimmungen von den bis zum 31.12.2011 gültigen Richtlinien unterscheiden. Hier können Sie alle Details zur Förderung, den Voraussetzungen sowie dem Umfang der Förderung nachlesen.
Gefördert werden können nur Unternehmen die nach den aktuellen Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) förderfähige Tätigkeiten ausüben.
Die förderfähigen Tätigkeiten werden in der so genannten Positivliste aufgeführt.
Werden die vom Unternehmen hergestellten bzw. erbrachten Produkte bzw. Dienstleistungen nicht in der Positivliste erfasst, so kann bei der Entscheidung über die Förderfähigkeit auch der so genannte Primäreffekt (also ein bestehender oder angestrebter weitgehend überregionaler Absatz) einbezogen werden.
TCC
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