Zwei Fördervarianten stehen zur Verfügung
Je nach Auftragsvolumen und abhängig vom Inhalt der Forschungsleistung können zwei unterschiedliche Arten der Zuwendung in Anspruch genommen werden:
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Einstiegsvariante
100 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 3.000 Euro
Gefördert werden die Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation.
Diese Variante gilt ausschließlich und einmalig für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen z.B. über Pro FIT (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien) oder ein Bundesprogramm umgesetzt haben.
Standardvariante
70 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 Euro
Gefördert werden die Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben.
Die Standardvariante kann mit jeweils klar voneinander abgegrenzten Projekten mehrfach beantragt werden. Sie kommt auch in Frage, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde.
Generell gilt:
Leistungen, die sich auf spezifische Kompetenzen der Wissenschaftseinrichtung beziehen, sind grundsätzlich förderfähig. Nicht bezuschusst werden dagegen grundsätzlich Vorhaben, die standardmäßig von kommerziellen Anbietern erbracht werden. (Hierzu gehört z.B. eine reine bibliographische Recherchearbeit ohne Fachbezug.)
Förderfähig ist nur die Leistung der Wissenschaftseinrichtung im Rahmen eines entsprechenden Angebotes.
Das Vorhaben darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Nach Antragstellung und vor Bewilligung ist die Auftragserteilung auf eigenes Risiko möglich.
Schließen sich mehrere Unternehmen zur Realisierung eines größeren Projektes zusammen, so können mehrere Transfer BONI kumuliert werden. Hierzu bedarf es pro Unternehmen einer separaten Antragstellung.
TCC
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