Transfer BONUS

Wissens- und Technologietransfer
für Berliner KMU

 

Häufig gestellte Fragen

Informieren Sie sich über häufig gestellte Fragen beim Antragsprozess. Gern nehmen wir weitere Frage auf und freuen uns über Ihre Hinweise per E-Mail

Wie hoch darf das Projektvolumen sein?
Darf ich andere Fördermittel mit dem Transfer BONUS kombinieren bzw. kumulieren?
Wie oft darf ich den Transfer BONUS in Anspruch nehmen?
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Wann muss das Projekt abgeschlossen sein?
Wer trägt die Umsatzsteuer?
Mit welchen Wissenschaftseinrichtungen können Kooperationsverträge geschlossen werden?
Welcher Anspruch wird an die zu bearbeitenden Fragen/Aufgaben gestellt?
Wie lange dauert durchschnittlich eine Bewilligung?
Darf die Einstiegsvariante beantragt werden, wenn bereits eine Exist-Förderung vorliegt?

Wie hoch darf das Projektvolumen sein?


Das Projektvolumen bzw. das Angebot der Wissenschaftseinrichtung unterliegt keiner Betragsgrenze. Ist das Auftragsvolumen höher als 21.428 EUR, richtet sich der Fördersatz nach dem Förderhöchstbetrag. Als Zuschuss können max. 15.000 EUR gewährt werden.

Beispiel:
Auftrags- bzw. Projektvolumen = 30.000 EUR 70% Fördersatz bei der Standardvariante = 21.000 EUR, da der Förderhöchstbetrag jedoch bei 15.000 EUR liegt, beträgt der gewährte Fördersatz 50%.

Darf ich andere Fördermittel mit dem Transfer BONUS kombinieren bzw. kumulieren?


Die Beteiligung mehrerer Mittelgeber an einem Projekt ist ausgeschlossen. Beantrage ich also den Transfer BONUS für ein bestimmtes in sich geschlossenes Projekt, dürfen keine weiteren Mittel aus anderen Landes- oder Bundesförderprogrammen in dieses Projekt mit einfließen.

Wie oft darf ich den Transfer BONUS in Anspruch nehmen?


Generell gilt, dass das Programm Transfer BONUS von jedem Unternehmen in der Einstiegsvariante lediglich einmal und in der Standardvariante (seit 2012) maximal drei Mal in Anspruch genommen werden darf. Dabei muss der Themen-/Aufgabenkomplex klar voneinander abgegrenzt sein.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?


Bei dem Projektträger sind zur Antragstellung folgende Unterlagen einzureichen:

Antragsformular (im Original)
Auszug der Gewerbe- oder Handelsregistereintragung (nicht älter als 12 Monate)
Personalausweiskopie des Unterschriftbevollmächtigten
Projektbeschreibung sowie
Angebot der Wissenschaftseinrichtung


Ein Vordruck für einen F&E-Kooperationsvertrag kann in unserem Bereich Antragsunterlagen heruntergeladen werden.

Eine Bewilligung ist ausgeschlossen, wenn vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen wurde, d.h. der Auftrag an die WE erteilt wurde. Nach Antragstellung und vor Bewilligung ist die Auftragserteilung auf eigenes Risiko möglich.

Wann muss das Projekt abgeschlossen sein?

Das Projekt sollte innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung abgeschlossen werden.

Wer trägt die Umsatzsteuer?

Die förderfähigen Ausgaben beziehen sich bei Fördermittelempfängern, die vorsteuerabzugsberechtigt sind immer auf den Nettoauftragswert.

Die Differenz zwischen Netto- und Bruttobetrag muss vom Fördermittelempfänger temporär als (Teil des) Eigenanteil(s) getragen werden, bis die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht wird.

Beispiel:

Auftrags- bzw. Projektvolumen = 25.000 EUR (Netto), 19 % Umsatzsteuer = 4.750 EUR = 29.750 EUR (Brutto)

70% Förderung auf 25.000 EUR = 17.500 EUR,

ABER: Förderhöchstbetrag = 15.000 EUR
(entspricht einem Fördersatz von 60%)

Zusammensetzung des Eigenanteils:

10.000 EUR (Differenz zw. Förderbetrag und Netto-Auftragsvolumen) + 4.750 EUR Steuern = 14.750 EUR (Eigenanteil).

Mit welchen Wissenschaftseinrichtungen können Kooperationsverträge geschlossen werden?

Grundsätzlich gilt, dass lediglich öffentlich (grund-)finanzierte Wissenschaftseinrichtungen im Rahmen des Programms beauftragt werden können. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen besonderen wissenschaftlichen Anspruch erfüllen.

Nicht öffentlich (grund-)finanzierte Wissenschaftseinrichtungen können nur dann beauftragt werden, wenn deren Qualifikation/Leistungen bzgl. des betreffenden Projektes Alleinstellungsmerkmale aufweisen. Diese müssen jedoch vom Antragsteller in der einzureichenden Projektbeschreibung plausibel nachgewiesen werden.

Welcher Anspruch wird an die zu bearbeitenden Fragen/Aufgaben gestellt?

Die zu beauftragenden Aufgaben der angewandten Forschung und Entwicklung (FuE) müssen über das Niveau von Leistungen, die zum Standardangebot von FuE-Dienstleistern und Beratungsunternehmen gehören hinausgehen.

Unter Forschung versteht man die planmäßige und kritische Suche nach neuen Erkenntnissen und Fertigkeiten - verbunden mit erheblichen technischen Risiken.

Entwicklung bezeichnet den Erwerb, die Kombination und die Verwendung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erarbeitung neuer, veränderter oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Wie lange dauert durchschnittlich eine Bewilligung?

Bewilligung bzw. Absagen sind durchschnittlich innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der vollständigen Antragsunterlagen möglich.

Darf die Einstiegsvariante beantragt werden, wenn bereits eine Exist-Förderung vorliegt?

Gründerinnen und Gründer, die durch das Exist-Gründerstipendium gefördert wurden, bzw. werden, können grundsätzlich auch die Einstiegsvariante des Transfer BONUS beantragen, so lange bisher keine Kooperationen im Bereich angewandte Forschung und Entwicklung zwischen der Wissenschaftseinrichtung und dem Unternehmen bzw. der Gründung bestehen.

Auch ein reines Mietverhältnis, wie z.B. die Nutzung von Gründungsbüros in Hochschulen gilt im Sinne der Antragstellung einer Transfer BONUS-Förderung nicht als bereits bestehende Kooperation, so dass auch in diesem Fall die Einstiegsvariante beantragt werden kann.