Kreativ Coaching Center

Coaching für Berliner Existenzgründungen
und Unternehmen der Kreativwirtschaft

 

KCC-Fördernehmer/-innen sind

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge und etablierte Unternehmen der Kreativwirtschaft mit hohem Wachstumspotenzial, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen, ein konkretes Alleinstellungsmerkmal vorweisen können und in Berlin ansässig sind.

Geförderte Branchen in der Kreativwirtschaft:

- Film, Rundfunk und Fernsehen
- Verlage
- Musik, Entertainment, Veranstalter
- Werbung
- Mode, Design
- Multimedia, Games, Software
- Kunst und Kultur

Darüber hinaus muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Geschäftsidee erkennbar sein und der Gründer, bzw. die Gründerin ein kaufmännisches Grundverständnis sowie Kenntnisse von Markt und Konkurrenz besitzen und erste Umsätze am Markt erzielt haben.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Kriterien)

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

De-minimis-Beihilfe

Die Coachingleistungen des KCC stellen eine "De-minimis"-Beihilfe im Sinne der VO (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag dar.

Die "De-minimis"-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 3 Steuerjahren die erhaltenen "De-minimis"-Beihilfen den Höchstbetrag von 200.000 € nicht überschreiten.


Nähere Informationen erhalten Sie auch in der Förderfibel der Investitionsbank Berlin. Hier sind entsprechende Förderleistungen und "De-minimis-Beihilfen" gekennzeichnet.