KCC-Fördernehmer/-innen sind
Geförderte Branchen in der Kreativwirtschaft:
- Film, Rundfunk und Fernsehen
- Verlage
- Musik, Entertainment, Veranstalter
- Werbung
- Mode, Design
- Multimedia, Games, Software
- Kunst und Kultur
Darüber hinaus muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Geschäftsidee erkennbar sein und der Gründer, bzw. die Gründerin ein kaufmännisches Grundverständnis sowie Kenntnisse von Markt und Konkurrenz besitzen und erste Umsätze am Markt erzielt haben.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Kriterien)
- Das KCC-Coaching darf nur zugunsten sogenannter
KMU (kleiner und mittlerer Unternehmen) gewährt werden.
Definition der KMU:
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 10 Mitarbeiter/-innen und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter/-innen und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter/-innen und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben.
De-minimis-Beihilfe
Die Coachingleistungen des KCC stellen eine "De-minimis"-Beihilfe im Sinne der VO (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag dar.
Die "De-minimis"-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 3 Steuerjahren die erhaltenen "De-minimis"-Beihilfen den Höchstbetrag von 200.000 € nicht überschreiten.
Nähere Informationen erhalten Sie auch in der Förderfibel der Investitionsbank Berlin. Hier sind entsprechende Förderleistungen und "De-minimis-Beihilfen" gekennzeichnet.
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