Fördermatrix
Antragsberechtigt für ein KCC-Coaching sind Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge und etablierte Unternehmen der Kreativwirtschaft mit hohem Wachstumspotenzial, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen, ein konkretes Alleinstellungsmerkmal vorweisen können und in Berlin ansässig sind.
Sollten Sie unsere Kriterien für ein KCC-Coaching nicht erfüllen, aber dennoch Interesse an einer Coaching-Förderung haben, können Sie sich hier einen Überblick über andere Coachingangebote der Berliner Förderlandschaft verschaffen.
Geeignete Finanzierungsmöglichkeiten und - angebote finden Sie hier in der folgenden Aufstellung:
Weitere Informationsmöglichkeiten finden Sie unter dem Menüpunkt Service / Links.





